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Kosten

Bereits im Rahmen des Erstgesprächs kläre ich mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheit anfallen.

Ein Füllfederhalter liegt auf einem Blatt Papier

Kosten notarieller Tätigkeit


Die durch den Notar zu erhebenden Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Die Kosten sind einer Vereinbarung nicht zugänglich.

Anwaltliches Gebührenrecht


Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Viele scheuen jedoch diesen Weg, weil sie glauben, es sich nicht leisten zu können. Dies ist aber so nicht richtig:



Wenn Sie nämlich rechtsschutzversichert sind, übernimmt häufig die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Anforderung der Deckungszusage Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie. Wird diese erteilt, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass nur die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten ist. Bringen Sie bitte zum Erstgespräch Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung des Anwalts. Basis der Gebührenberechnung ist der sog. Gegenstandswert, welcher das wirtschaftliche Interesse des Mandanten widerspiegelt.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung mit dem Mandanten zur Höhe der Anwaltsgebühren erweitert.

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